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Zum Besuch des Landtagsvizepräsident Wilfried Klenk, AfD Fraktionsvize Emil Sänze:\r
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Landtagsvizepräsident Wilfried Klenk unterhielt sich mit den Neunt- und Zehntklässlern des Burladinger Progymnasiums über Landespolitik. Viele Fragen der Jugendlichen drehten sich um die AfD siehe auch:
 http://www.swp.de/…/schueler-fragen-nach-ebert-und-der-afd-…\r
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Wenn dies die rhetorische Kompetenz eines CDU Landtagsvizepräsidenten ist, der AfD Nazijargon vorzuwerfen, muss ich Herrn Klenk die Fähigkeit als Landtagspräsident zu agieren, absprechen.\r
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Inwiefern Amtsträger befugt sind, solche Äußerungen zu tätigen, ist mehr als fraglich! Problematisch ist dies aber insofern, dass für Amtsträger das sogenannte Neutralitätsgebot gilt. Dies besagt:\r
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„Den Staatsorganen ist es von V
erfassungswegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen. Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken.“\r
Aufgrund des Neutralitätsgebotes sind die Staatsorgane folglich zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Aufgrund des Demokratieprinzips aus Art. 20 II 1 GG geht die politische Willensbildung vom Volke aus. Staatorgane sollen lediglich diesen Willen präsentieren und müssen daher politische Neutralität wahren.\r
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Dies gilt im Besonderen für die oder den Vertreter des Landesparlaments, sowohl in der Beurteilung einer demokratisch gewählten Partei als auch für den demokratisch gewählten Bürgermeister von Burladingen Herrn Ebert, ob in direkter oder indirekter Rede.\r
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