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Brücken in Baden-Württemberg: Wir können alles - außer Infrastruktur

KV-ROTTWEIL-TUTTLINGEN - 14.01.2017
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Aus unseren Berichtsanträgen ging hervor, dass die Landesregierung die Sanierung unserer Infrastruktur massiv vernachlässigt. Bei den Bundesautobahnen befinden sich in Baden-Württemberg 13,2 Prozent in einem schlechten Zustand. Da diese ein besonders hohes Verkehrsaufkommen bewältigen müssen, sind sie für unsere verkehrstechnische Versorgung von besonderer Bedeutung.

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Bei den Bundesstraßen befinden sich 4,7 Prozent in der Baulast des Bundes einem schlechten Zustand und bei den Landesstraßen sechs Prozent bei den Brücken in der Baulast des Landes. Bei einem Haushalt von über 45 Milliarden Euro sieht die Landesregierung nur etwa 100 Millionen Euro im Jahr zur Sanierung der betroffenen Bauwerke vor. Das ist entschieden zu wenig!

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Budget reicht nicht einmal für sieben Sanierungsfälle im Jahr

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Zwar sind die Ergebnisse insbesondere mit Blick auf die Bundesautobahnen schlecht, dennoch bezeichnet die Landesregierung die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel als „ausreichend“. Wie gering die Mittel tatsächlich sind, zeigt sich mit Blick, etwa auf die Neckartalbrücke bei Weitingen, die – schon wieder – saniert werden soll, diesmal für 12 Millionen Euro. Das Budget von 80 Millionen Euro zur Instandsetzung der Bauwerke an Autobahnen und Bundesstraßen reicht also nicht einmal für sieben vergleichbare Sanierungsfälle im Jahr, wird aber gleichzeitig auch für die Instandsetzung von Tunnel, Stützwände, und so weiter benötigt. Wir haben in Baden-Württemberg 2005 Brücken auf den Autobahnen, 4097 Brücken auf Bundesstraßen und 3161 Brücken auf Landesstraßen gemäß Verkehrsministerium in Baden-Württemberg, also knapp 10.000 insgesamt. Angesichts dieser Zahl sind 80 Millionen ein schlechter Witz.

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„Implizite Schulden“ der Regierung sind kaum noch zu bewältigen

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Aufgrund der langen Planungsdauer von Brücken - bis zu zehn Jahren bei Neubauten oder vier bis fünf Jahren bei Instandsetzungen - laufen wir Gefahr, von unseren Versäumnissen eines Tages eingeholt zu werden. Die baden-württembergische Landesregierung bezieht Sanierungsverpflichtungen in den Schuldenbegriff der impliziten Verschuldung mit ein. Die Ausdehnung des Begriffs der impliziten Verschuldung ist mehr als kritisch: weil die Landesregierung keine Schulden tilgen kann oder möchte, dehnt sie den Begriff auch auf Brücken aus. Es gibt anders als bei Pensionen keine vertragliche Verpflichtung zur Sanierung unserer Brücken, auch wenn diese wirtschaftlich geboten und überfällig ist. Weil die Landesregierung keine Schulden tilgen will, bildet sie lieber Mini-Rücklagen für einen gewaltigen Sanierungsstau, für dessen Abarbeitung sie nicht einmal die nötigen personellen Ressourcen besitzt.“

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Hier geht es zu unserem Berichtsantrag:

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http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0836_D.pdf

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http://afd-fraktion-bw.de/

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