Stuttgart. „Die AfD-Fraktion wird einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes einreichen, um das Nachtangelverbot abzuschaffen.“ Mit diesen Worten reagierte der fischereipolitische AfD-Fraktionssprecher Bernhard Eisenhut MdL auf den Erfolg verschiedener Klagen gegen ein generelles Nachtangelverbot heute vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. „Wir gratulieren den Klägern zu ihrem großartigen Erfolg! Nun ist der Gesetzgeber gefordert, die rechtswidrige Gesetzeslage zu korrigieren und das sachlich unbegründete Nachtangelverbot für alle Angler in Baden-Württemberg abzuschaffen. Ein Festhalten an der bisherigen Regelung kommt einer weiteren Gängelung der Angler in Baden-Württemberg gleich.“
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Entscheidung über etwaige Nachtangelverbote den Inhabern der jeweiligen Fischereirechte zu überlassen, kündigt Eisenhut an. „Wir setzen auf Eigenverantwortung. Die Verantwortlichen vor Ort, oft die lokalen Fischereivereine, wissen sehr gut, wie sie mit ihren Gewässern und den Lebewesen im Wasser umgehen müssen, damit sie auch in Zukunft ihrer Leidenschaft nachgehen können. Angler haben ein besseres Umweltschutzbewusstsein als der durchschnittliche Grüne. Daher unterstützen wir sie gerne dabei, sie von unsinnigen Hürden zu befreien.“